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Antrag / Anfrage / Rede

Konkrete Definition des Zweiten Grünrings im Süden der Stadt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Lösel,

 

Eine Neuausweisung von großflächigem Einzelhandel wird nur noch bei Überbauung benötigter Parkplätze oder abhängig von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten bei Schaffung von neuem Wohnraum bzw. neuen gewerblich nutzbaren Räumen zumindest gleicher Größe über der neuen Handelsfläche (Verkaufs- plus Lagerfläche) zugelassen.

Für beide Fälle gibt es in Ingolstadt bereits Beispiele, siehe Kaufland in der Münchner Straße und Penny in der Gaimersheimer Straße.

 

Mit freundlichen Grüßen

Franz Hofmaier                gez. Simone Vosswinkel      gez. Thomas Thöne
Fraktionsvorsitzender       ÖDP-Stadträtin                    ÖDP-Stadtrat

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