Pressemitteilung
Resolution des Stadtrates der Stadt Ingolstadt an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Ratifizierung der Vereinbarungen über den Eurorettungsschirm ESM und den Fiskalvertrag
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
auf europäischer Ebene zeichnen sich ausgelöst durch die Eurokrise derzeit Veränderungen ab, die gravierende Auswirkungen auf nationale Souveränitätsrechte beinhalten und sogar Gefahren für die Akzeptanz der europäischen Idee mit sich bringen können.
Auch die Kommunen bekommen die Auswirkungen der Eurokrise zu spüren, bislang in positiver Form aufgrund niedriger Zinsen für Kommunalkredite. Dennoch steht zu befürchten, dass auf längere Sicht die Kommunen zu den großen Verlierern des Eurodebakels zählen werden: Kommunen sind das schwächste Glied im dreigliedrigen Staatsaufbau, weiter sprunghaft ansteigende Euro-Transferleistungen drohen daher gerade ihnen zum Verhängnis zu werden.
Eine dauerhafte Verlagerung von Finanzkompetenzen kann daher nicht im Sinne von Kommunen sein. Daher unser Appell, der Stadtrat der Stadt Ingolstadt möge wie nachstehend argumentiert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages bitten, bei der anstehenden Ratifizierung der Vereinbarungen über den dauerhaften Rettungsschirm ESM und den Fiskalvertrag ihre Zustimmung zu verweigern.
Dass schon mehrfach Brandmauern errichtet und dann doch weiter erhöht werden mussten, Verträge wie die von Maastricht oft genug verletzt wurden, all dies hat das wichtige Gut „Vertrauen“ in Mitleidenschaft gezogen. Auch aus dieser Sicht sollten wesentliche Entscheidungen weiterhin von unseren Berliner Volksvertretern beeinflusst werden können.
Resolution des Stadtrates der Stadt Ingolstadt
an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages
zur Ratifizierung der Vereinbarungen
über den dauerhaften Eurorettungsschirm – ESM –
und den Fiskalvertrag
Die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Ingolstadt appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, bei der anstehenden Ratifizierung der Vereinbarungen über den dauerhaften Rettungsschirm – ESM – und den Fiskalvertrag in Vertretung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland ihre Stimme zu erheben und beiden Vorhaben ihre Zustimmung zu verweigern.
Begründung:
1. Das verfassungsrechtlich abgesicherte Prinzip der Budgethoheit des Deutschen Bundestages wird durch ESM und Fiskalvertrag faktisch außer Kraft gesetzt. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 07.09.2011 als unzulässig moniert und betont, dass die Budgethoheit weder an Brüsseler Behörden abgegeben noch durch diese substantiell eingeschränkt werden darf.
2. Durch den ESM werden die Haftungsrisiken für den Fall der Zahlungsunfähigkeit einzelner Länder auf die verbleibenden Länder der Eurozone umverteilt. Die Risiken für wirtschaftlich gesunde Länder sind kaum mehr einzuschätzen und können im ungünstigsten Fall auch bei diesen Ländern zur Zahlungsunfähigkeit führen.
3. Der Einfluss der Bürgerinnen und Bürger auf den Gebieten der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik und damit in entscheidenden Bereichen der Politik wird unzulässig geschwächt.
4. Die Eurokrise wirkt sich schon jetzt auf die Haushalte der Mitgliedsländer der Eurozone aus (Schuldenbremse als Verfassungszusatz). Es ist zu befürchten, dass sich dies auch in den Haushalten der Kommunen in der Form auswirkt, dass der finanzielle Spielraum der Kommunen leidet und z.B. freiwillige Leistungen weiter eingeschränkt oder ganz gestrichen werden.
5. Ein demokratisches und transparentes Verfahren muss es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, in einer Volksabstimmung über den ESM und den Fiskalvertrag abzustimmen (so auch sinngemäß das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 30.06.2009).
Mit freundlichen Grüßen
Simone Vosswinkel, Franz Hofmaier,
ödp-Stadträtin ödp-Stadtrat