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Pressemitteilung

Schalldämmung in Schulen und Kindertagesstätten

Schreiben an OB Lehmann

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der ARD-Sendung „Die große Show der Naturwunder“ vom 11. August 2011 mit den Moderatoren Ranga Yogeshwar und Frank Elstner wurde von einem Experiment berichtet, in dem zwei Schulklassen in identisch geschnittenen Räumen in Gruppenarbeit unterrichtet wurden, wobei der eine Raum mit Schallabsorbern ausgestattet war, der andere nicht. Bei anschließender Befragung der Schüler über die vorhin verarbeiteten Themen wurde festgestellt, dass die Schüler im schallgedämmten Raum sich 25% besser an die Fakten erinnern konnten. Eine parallel durchgeführte Messung der Lautstärken in den Räumen hatte im ungeschützten Raum 78 Dezibel ergeben, was in etwa einem Rasenmäher entspricht, während der geschützte Raum 65 Dezibel aufwies, der Geräuschpegel einer Nähmaschine.

Lärm stellt demnach einen wichtigen Belastungsfaktor für Schüler und Lehrkräfte dar, kann sich auf Gesundheit, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit auswirken. Eine ruhige Atmosphäre ermöglicht eine bessere Konzentration und ein effektiveres Arbeiten. Auch Kindertagesstätten dürfen bei dieser Betrachtung nicht übersehen werden, hat sich doch z.B. das Fraunhofer-Institut für Bauphysik in Stuttgart mit einem „Leitfaden zur akustischen Gestaltung von Kindertagesstätten“ recht intensiv mit Fragestellungen zur Raumakustik auseinandergesetzt.

Für uns stellen sich nun folgende Fragen:

In welchem Umfang sind in Ingolstadt Schulräume und Kindertagesstätten schallgedämmt?
Inwiefern liegen von Ingolstadt Lärmmessungen aus Schulen und Kindertagesstätten vor und mit welchen Ergebnissen? Sind Klagen über mangelnden Lärmschutz bekannt?
Im ARD-Bericht wurde darauf verwiesen, dass eine Nachrüstung pro Klassenraum mit Kosten von 3000 € machbar sei, bei Neubauten könne dies von vornherein zum Nulltarif mitberücksichtigt werden. Inwiefern stellt sich für Schulen und Kindertagesstätten aufgrund obiger wissenschaftlicher Untersuchungen Handlungsbedarf?
Welche verbindlichen Vorgaben gibt es zum Schallschutz in Schulen und Kindertagesstätten? Ist z.B. Schallschutz bei Neubauten mittlerweile grundsätzlich vorgesehen?

In diesem Zusammenhang möchten wir auch erinnern an unseren Antrag „Qualitätsstandard zum Bauen und Sanieren bei öffentlichen Gebäuden in Ingolstadt“ vom Juni 2010, zu dem ursprünglich bis Ende 2010 ein vom Hochbauamt erstelltes Papier dem Stadtrat vorgestellt werden sollte. Wir sind unbedingt der Meinung, dass auch obige Aspekte Teil eines Ingolstädter Qualitätsstandards sein müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Simone Vosswinkel,            Franz Hofmaier,
ödp-Stadträtin             ödp-Stadtrat

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